Meine Philosophie
als Heilpraktikerin:
Vorbeugen, lindern
und heilen auf
ganzheitlichem Weg.

Biochemie nach Dr. Schüßler

Der Begründer des biochemischen Heilverfahrens ist Dr. Wilhelm Heinrich Schüßler
(1821-1898). Dr. Schüßler ließ sich nach Studienjahren in Paris,Prag und Berlin als homöopathischer Arzt in Oldenburg nieder. Zu seiner Zeit waren in der Homöopathie
etwa 700 verschiedene Mittel in Anwendung.

Dr. Schüßler war auf der Suche nach einer überschaubaren Heilweise. Er befaßte sich
intensiv mit der Bedeutung der Mineralstoffe für den menschlichen Körper. Im Laufe
der Jahre beschränkte er sich auf bekannte potenzierte (verdünnte) Mittel, die als Salze im menschlichen Organismus vorkommen und zu seiner Zeit bekannt waren. Im Jahre 1873
veröffentlichte er in der „Allgemeinen homöopathischen Zeitung“einen Artikel
mit demTitel „Eine abgekürzte homöopathische Therapie.“ Nach Anfeindungen in seiner
Kollegenschaft trennte er seine Funktionsmittel aus dem Bereich der Homöopathie ab und bezeichnete seine Therapie als biochemisches Heilverfahren. Zu seiner Zeit waren elf Mineralsalze, die als Funktionsmittel bezeichnet wurden, bekannt:

Nr. 1 Calcium fluoratum
Nr. 2 Calcium phophoricum
Nr 3 Ferrum phosphoricum
Nr 4 Kalium chloratum
Nr 5 Kalium phosphoricum
Nr 6 Kalium sulfuricum
Nr 7 Magnesium phosphoricum
Nr 8 Natrium chloratum
Nr. 9 Natrium phosphoricum
Nr 10 Natrium sulfuricum
Nr 11 Silicea

Dr. Schüßler war offen gegenüber neuen biochemischen Erkenntnissen. 1920 wurde das
Verfahren um die Nr 12 Calcium sulfuricum bereichert. In den folgenden Jahren wurden
zwölf weitere sogenannte „Ergänzungsmittel“ in die Therapie übernommen.

Anwendungsgebiete
Einige funktionelle Erkrankungen lassen sich fast ausschließlich mit der Biochemie nach
Dr. Schüßler behandeln, bei schwerwiegenden Erkrankungen dient sie als begleitende Be-
handlungsmethode

Kombinationsmöglichkeiten
Das biochemische Heilverfahren läßt sich mit allen naturheilkundlichen Therapien kombinieren.

Wo erhalten Sie Schüßlersalze?
Schüßlersalze sind apothekenpflichtige Arzneimittel, die nach Vorgaben des
homöopathischen Arzneibuches hergestellt werden und daher nur in Apotheken
erhältlich sind.